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   BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02   

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BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02 (https://dejure.org/2003,2297)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02 (https://dejure.org/2003,2297)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02 (https://dejure.org/2003,2297)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Rechtsanwaltes ihn bei mehreren Oberlandesgerichten gleichzeitig zuzulassen - Sofortige Beschwerde gegen den die gerichtliche Entscheidung ablehnenden Beschluss des Anwaltsgerichtshofes mit dem Ziel, das Verfahren für erledigt zu erklären und der RAK die ...

  • Judicialis

    BRAO § 42

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Voraussetzung einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 42
    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsrecht - Sofortige Beschwerde in Zulassungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1173
  • MDR 2004, 179
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Eine Ausnahme hiervon ist für den Fall zu machen, daß der Anwaltsgerichtshof die Hauptsache für erledigt erklärt und über die Kosten entschieden hat, obwohl der Antragsteller seinen Sachantrag aufrechterhalten hat, da hier der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Sache nach als unzulässig angesehen und damit im Sinne des § 42 Abs. 1 BRAO zurückgewiesen worden ist (Senatsbeschluß vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - AnwBl. 2003, 367 m. Nachw.).

    Das setzt aber voraus, daß der Antragsteller andernfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 14 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 f und vom 13. Januar 2003 aaO m.w.N.).

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Die Rechtslage ist insoweit im anwaltsgerichtlichen Verfahren eine andere als im allgemeinen Zivilprozeß (vgl. dazu Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 91a Rn. 38 unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 7. November 1974 - III ZR 115/72 - NJW 1975, 539, 540 und vom 29. April 1992 - XII ZR 221/90 - NJW-RR 1992, 1032, 1033).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Das setzt aber voraus, daß der Antragsteller andernfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 14 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 f und vom 13. Januar 2003 aaO m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Es versteht sich, daß auch im anwaltsgerichtlichen Verfahren die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht in Frage gestellt wird, wenn die Erledigung der Hauptsache - wie regelmäßig - erst nach der Einlegung der sofortigen Beschwerde eintritt (vgl. BGHZ 50, 197, 199).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da die Beteiligten ausdrücklich auf sie verzichtet haben (§ 42 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 BRAO), und das Rechtsmittel darüber hinaus als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 115/72

    Kündigung eines Kontokorrentkredits - Kostenentscheidung wegen Erledigung einer

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Die Rechtslage ist insoweit im anwaltsgerichtlichen Verfahren eine andere als im allgemeinen Zivilprozeß (vgl. dazu Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 91a Rn. 38 unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 7. November 1974 - III ZR 115/72 - NJW 1975, 539, 540 und vom 29. April 1992 - XII ZR 221/90 - NJW-RR 1992, 1032, 1033).
  • BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.Nachw.).
  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96

    Sofortige Beschwerde gegen AGH-Entscheidung

    Auszug aus BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.Nachw.).
  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 18/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Er hat aber auch nicht auf einer Sachentscheidung über seinen Antrag beharrt, was einer Entscheidung entsprechend §§ 91a ZPO, 13a FGG entgegenstünde und (auf Kosten des Antragstellers) zur Verwerfung schon des Antrags als unzulässig führen würde, wenn die Erledigung, wie hier, tatsächlich eingetreten war (Senat, BGHZ 137, 200, 201; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).

    Dieser Teil der Vorschrift ist aber in Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht anwendbar, weil diese in den Sondervorschriften der §§ 42, 203 Abs. 2 BRAO die möglichen Rechtsmittel abschließend festlegt und dabei eine solche Beschwerde nicht vorsieht (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1981, AnwZ (B) 14/81, BRAK-Mitt. 1982, 75; Beschl. v. 29. März 1982, AnwZ (B) 29/81, BRAK-Mitt. 1982, 129; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02 NJW 2004, 1173; Kleine-Cosack, BRAO, Kommentar, 2. Aufl., § 40 Rdn. 16 a. E.).

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 20/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Er hat aber auch nicht auf einer Sachentscheidung über seinen Antrag beharrt, was einer Entscheidung entsprechend §§ 91a ZPO, 13a FGG entgegenstünde und (auf Kosten des Antragstellers) zur Verwerfung schon des Antrags als unzulässig führen würde, wenn die Erledigung, wie hier, tatsächlich eingetreten war (Senat, BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).

    Dieser Teil der Vorschrift ist aber in Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht anwendbar, weil diese in den Sondervorschriften der §§ 42, 203 Abs. 2 BRAO die möglichen Rechtsmittel abschließend festlegt und dabei eine solche Beschwerde nicht vorsieht (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1981, AnwZ (B) 14/81, BRAK-Mitt. 1982, 75; Beschl. v. 29. März 1982, AnwZ (B) 29/81, BRAK-Mitt. 1982, 129; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02 NJW 2004, 1173; Kleine-Cosack, BRAO, Kommentar, 4. Aufl., § 40 Rdn. 16 a. E.).

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs hierüber wäre die sofortige Beschwerde nicht gegeben gewesen (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1981, AnwZ (B) 14/81, BRAK-Mitt. 1982, 75; Beschl. v. 3. März 1997, AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128; Beschl. v. 19. November 2001, AnwZ (B) 71/00, NJOZ 2002, 771, 772; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 18/09

    Kostenentscheidung eines Notarsenats

    Kostenentscheidungen des Notarsenats eines Oberlandesgerichts, die nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch die Beteiligten in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, sind unanfechtbar, weil mit der sofortigen Beschwerde nach § 111 Abs. 4 Satz 1 BNotO nur instanzbeendende Entscheidungen in der Hauptsache angegriffen werden können (Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 27/06 - [...] Rn. 5 und BGHZ 67, 343, 344 f; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - [...] Rn. 9).
  • BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Zulassung zur

    Dieses Interesse ist nach dem Regelungskonzept des § 42 BRAO nicht hinreichend schutzwürdig, um die Anrufung des Bundesgerichtshofs zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).
  • BGH, 15.09.2009 - AnwZ (B) 32/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Eine sofortige Beschwerde, die allein im Kosteninteresse zu dem Zweck eingelegt worden ist, im Hinblick auf ein vor Einlegung des Rechtsmittels eingetretenes Ereignis die Erledigterklärung der Hauptsache durch das Beschwerdegericht herbeizuführen, ist unzulässig (BGH, Beschl. v. 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).
  • BGH, 12.12.2007 - AnwZ (B) 41/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128; vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02, BGHR BRAO § 42 Abs. 1 Hauptsache - Erledigung 1 und vom 6. Juni 2005 - AnwZ (B) 94/04).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 26/04

    Zulässigkeit der Beschwerde in einer Notarsache wegen eines Kanzleitauschs

    Die Rechtslage ist insoweit im Verfahren vor den Notarsenaten, ebenso wie im anwaltsgerichtlichen Verfahren, eine andere als im Zivilprozeß (vgl. BGH, Beschluß vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02 - NJW 2004, 1173).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Verfahren vor den Notarsenaten

    Das schließt die sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts aus, die in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO ergangen sind, nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Senatsbeschluss aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ [B] 66/02 - NJW 2004, 1173 und Senatsbeschluss vom 14. März 2005 - NotZ 26/04 - juris Rn. 9); in gleicher Weise ist bereits von Gesetzes wegen (§ 20a Abs. 1 Satz 1 FGG i.V.m. § 40 Abs. 4 BRAO, § 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO) eine auf den Kostenausspruch der Vorinstanz, die auch eine Sachentscheidung in der Hauptsache getroffen hat, beschränkte Beschwerde unzulässig.
  • BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 45/10

    Sofortige Beschwerde gegen eine nach der Rücknahme oder Erledigung des Antrags

    Danach ist ein Rechtsmittel gegen die vom Anwaltsgerichtshof getroffene Kostenentscheidung, die dieser nach der Rücknahme oder Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung getroffen hat, nicht gegeben (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128; Beschluss vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00; Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02, BGHR BRAO § 42 Abs. 1 Hauptsache-Erledigung 1; Beschluss vom 13. Februar 2007 - AnwZ (B) 101/06, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
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